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Baden-Württemberg Landkreis Böblingen Sindelfingen

Hebesätze Sindelfingen

Landkreis Böblingen · AGS 08115045 · 64.903 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Sindelfingen, Stadt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
250 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Sindelfingen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Böblingen liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Sindelfingen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Sindelfingen im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 833 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 16-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Sindelfingen nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Sindelfingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Sindelfingen 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Böblingen 370 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Böblingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sindelfingen auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Sindelfingen liegt

Gemeinden im Landkreis Böblingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Sindelfingen Grundsteuer B
Böblingen 380 % 0 Prozentpunkte 360 %
Hildrizhausen 380 % 0 Prozentpunkte 370 %
Leonberg 380 % 0 Prozentpunkte 445 %
Mötzingen 385 % +5 Prozentpunkte 385 %
Altdorf 370 % −10 Prozentpunkte 370 %

Ein Rechenbeispiel für Sindelfingen

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Sindelfingen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Sindelfingen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sindelfingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sindelfingen?

In Sindelfingen gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sindelfingen?

Die Grundsteuer B liegt bei 390 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Sindelfingen hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Böblingen von 370 % liegt Sindelfingen 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Sindelfingen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Sindelfingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.