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Baden-Württemberg Landkreis Böblingen Altdorf

Hebesätze Altdorf

Landkreis Böblingen · AGS 08115002 · 4.698 Einwohner

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Altdorf beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Böblingen liegt bei 370 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Altdorf bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Altdorf im zweiten Fünftel; der Satz von 370 % kommt insgesamt 315 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 713 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 572-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Altdorf nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Altdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Altdorf 370 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Böblingen 370 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Böblingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Altdorf auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Böblingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Altdorf Grundsteuer B
Gäufelden 370 % 0 Prozentpunkte 370 %
Schönaich 370 % 0 Prozentpunkte 360 %
Waldenbuch 370 % 0 Prozentpunkte 400 %
Weissach 370 % 0 Prozentpunkte 340 %
Holzgerlingen 365 % −5 Prozentpunkte 350 %

Ein Rechenbeispiel für Altdorf

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 370 % sind das 12.367,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Altdorf legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Altdorf fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Altdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Altdorf?

Altdorf setzt 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.367,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Altdorf?

Die Grundsteuer B liegt bei 370 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Altdorf hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 370 %. Altdorf liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Altdorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Altdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.