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Thüringen Saale-Holzland-Kreis Silbitz

Hebesätze Silbitz

Saale-Holzland-Kreis · AGS 16074092 · 632 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
389 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
271 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Silbitz beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Saale-Holzland-Kreis liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Wie Silbitz bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Silbitz im vierten Fünftel. Denselben Satz von 395 % setzen bundesweit 483 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 325-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Silbitz nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Silbitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Silbitz 395 % Berichtsjahr 2024
Median Saale-Holzland-Kreis 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 91 Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Silbitz auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Silbitz

Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Silbitz Grundsteuer B
Albersdorf 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
Altenberga 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Bad Klosterlausnitz 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Bobeck 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
Bremsnitz 395 % 0 Prozentpunkte 405 %

Ein Rechenbeispiel für Silbitz

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 395 % ergibt das 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Silbitz legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Silbitz fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Silbitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Silbitz?

Der Hebesatz liegt bei 395 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.202,88 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Silbitz?

389 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Silbitz hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Silbitz liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Silbitz per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Silbitz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.