Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Thüringen Saale-Holzland-Kreis Bad Klosterlausnitz

Hebesätze Bad Klosterlausnitz

Saale-Holzland-Kreis · AGS 16074003 · 3.413 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
389 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
271 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

395 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Bad Klosterlausnitz aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Saale-Holzland-Kreis liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Ist der Hebesatz in Bad Klosterlausnitz hoch?

483 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 395 % fest. Damit liegt Bad Klosterlausnitz im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 124-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Bad Klosterlausnitz vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Klosterlausnitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Klosterlausnitz 395 % Berichtsjahr 2024
Median Saale-Holzland-Kreis 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 91 Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Klosterlausnitz auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Bad Klosterlausnitz liegt

Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Klosterlausnitz Grundsteuer B
Albersdorf 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
Altenberga 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Bobeck 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
Bremsnitz 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
Bucha 395 % 0 Prozentpunkte 404 %

Wie viel Gewerbesteuer in Bad Klosterlausnitz anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 395 %, also 13.202,88 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Bad Klosterlausnitz und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Bad Klosterlausnitz ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Klosterlausnitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Klosterlausnitz?

Bad Klosterlausnitz setzt 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.202,88 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Klosterlausnitz?

Die Grundsteuer B liegt bei 389 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Klosterlausnitz hoch?

Im Vergleich zum Median Saale-Holzland-Kreis von 395 % liegt Bad Klosterlausnitz genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Bad Klosterlausnitz selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Bad Klosterlausnitz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.