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Bayern Landkreis Bayreuth Seybothenreuth

Hebesätze Seybothenreuth

Landkreis Bayreuth · AGS 09472188 · 1.283 Einwohner

Gewerbesteuer
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Seybothenreuth beträgt 365 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Bayreuth liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Seybothenreuth bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Seybothenreuth im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 365 % setzen bundesweit 150 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.531 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.753-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Seybothenreuth im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Seybothenreuth, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Seybothenreuth 365 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bayreuth 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte

Von 33 Gemeinden im Landkreis Bayreuth mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Seybothenreuth auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Bayreuth mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Seybothenreuth Grundsteuer B
Heinersreuth 370 % +5 Prozentpunkte 370 %
Mistelgau 360 % −5 Prozentpunkte 360 %
Betzenstein 380 % +15 Prozentpunkte 380 %
Creußen 380 % +15 Prozentpunkte 410 %
Eckersdorf 380 % +15 Prozentpunkte 360 %

Gewerbesteuer in Seybothenreuth an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 365 % ergibt das 12.200,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Seybothenreuth nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Seybothenreuth selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Seybothenreuth noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Seybothenreuth

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Seybothenreuth?

365 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.200,13 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Seybothenreuth?

450 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Seybothenreuth hoch?

Seybothenreuth liegt 15 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Bayreuth von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Seybothenreuth per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Seybothenreuth
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.