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Rheinland-Pfalz Landkreis Altenkirchen (Westerwald) Selbach (Sieg)

Hebesätze Selbach (Sieg)

Landkreis Altenkirchen (Westerwald) · AGS 07132105 · 786 Einwohner

Gewerbesteuer
470 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
540 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
540 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Selbach (Sieg) gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 470 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 540 %. Der Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Was der Wert für Selbach (Sieg) bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Selbach (Sieg) im höchsten Fünftel; der Satz von 470 % kommt insgesamt 29 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.274 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 879-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Selbach (Sieg) im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Selbach (Sieg), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Selbach (Sieg) 470 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) 420 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +90 Prozentpunkte

Von 118 Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Selbach (Sieg) auf Platz 102, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Selbach (Sieg) liegt

Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Selbach (Sieg) Grundsteuer B
Brachbach 470 % 0 Prozentpunkte 525 %
Katzwinkel (Sieg) 470 % 0 Prozentpunkte 530 %
Kirchen (Sieg) 470 % 0 Prozentpunkte 570 %
Krunkel 470 % 0 Prozentpunkte 520 %
Mudersbach 470 % 0 Prozentpunkte 540 %

Gewerbesteuer in Selbach (Sieg) an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 470 % sind das 15.709,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.008,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Selbach (Sieg) selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Selbach (Sieg) noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Selbach (Sieg)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Selbach (Sieg)?

Selbach (Sieg) setzt 470 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 15.709,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Selbach (Sieg)?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 540 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Selbach (Sieg) hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) von 420 % liegt Selbach (Sieg) 50 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Selbach (Sieg) selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Selbach (Sieg)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.