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Rheinland-Pfalz Landkreis Bad Kreuznach Seibersbach

Hebesätze Seibersbach

Landkreis Bad Kreuznach · AGS 07133095 · 1.264 Einwohner

Gewerbesteuer
415 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Seibersbach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 415 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Landkreis Bad Kreuznach liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Wie Seibersbach zum Landesdurchschnitt liegt

Seibersbach liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 59 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 415 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.087 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 551-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Seibersbach im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Seibersbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Seibersbach 415 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bad Kreuznach 380 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte

Von 118 Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Seibersbach auf Platz 110, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Seibersbach

Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Seibersbach Grundsteuer B
Hackenheim 415 % 0 Prozentpunkte 520 %
Hallgarten 415 % 0 Prozentpunkte 540 %
Horbach 415 % 0 Prozentpunkte 465 %
Altenbamberg 420 % +5 Prozentpunkte 555 %
Bad Kreuznach 420 % +5 Prozentpunkte 550 %

Was die Gewerbesteuer in Seibersbach konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 415 % Hebesatz sind 13.871,38 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Seibersbach, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Seibersbach noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Seibersbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Seibersbach?

Der Hebesatz liegt bei 415 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.871,38 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Seibersbach?

Die Grundsteuer B liegt bei 500 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Seibersbach hoch?

Seibersbach liegt 35 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Bad Kreuznach von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Seibersbach. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Seibersbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.