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Rheinland-Pfalz Landkreis Bad Kreuznach Horbach

Hebesätze Horbach

Landkreis Bad Kreuznach · AGS 07133047 · 45 Einwohner

Gewerbesteuer
415 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Horbach ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 415 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Bad Kreuznach liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Wie Horbach zum Landesdurchschnitt liegt

Horbach liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 59 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 415 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.087 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.271-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Horbach vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Horbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Horbach 415 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bad Kreuznach 380 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte

Von 118 Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Horbach auf Platz 110, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Horbach liegt

Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Horbach Grundsteuer B
Hackenheim 415 % 0 Prozentpunkte 520 %
Hallgarten 415 % 0 Prozentpunkte 540 %
Seibersbach 415 % 0 Prozentpunkte 500 %
Altenbamberg 420 % +5 Prozentpunkte 555 %
Bad Kreuznach 420 % +5 Prozentpunkte 550 %

Wie viel Gewerbesteuer in Horbach anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 415 % Hebesatz sind 13.871,38 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Horbach und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Horbach ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Horbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Horbach?

415 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.871,38 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Horbach?

Horbach setzt die Grundsteuer B auf 465 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Horbach hoch?

Gemessen am Median Landkreis Bad Kreuznach von 380 % liegt der Satz von Horbach 35 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Horbach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Horbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.