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Hebesätze Segnitz
Segnitz setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Kitzingen liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.
Wie Segnitz zum Landesdurchschnitt liegt
Segnitz liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 880 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 350 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.005-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Segnitz nach Quelle
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Segnitz | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Kitzingen | 320 % | Berichtsjahr 2024 | +30 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 31 Gemeinden im Landkreis Kitzingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Segnitz auf Platz 23, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Segnitz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Segnitz | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Geiselwind | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Martinsheim | 350 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Rödelsee | 350 % | 0 Prozentpunkte | 345 % |
| Abtswind | 340 % | −10 Prozentpunkte | 320 % |
| Kitzingen | 360 % | +10 Prozentpunkte | 315 % |
Ein Rechenbeispiel für Segnitz
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 350 % Hebesatz sind 11.698,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Segnitz legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Segnitz fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Segnitz
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Segnitz?
350 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.698,75 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Segnitz?
350 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Segnitz hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 320 %. Segnitz liegt 30 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Segnitz selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.