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Bayern Landkreis Kitzingen Martinsheim

Hebesätze Martinsheim

Landkreis Kitzingen · AGS 09675150 · 1.004 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Martinsheim ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Kitzingen liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Was der Wert für Martinsheim bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Martinsheim im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.920-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Martinsheim im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Martinsheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Martinsheim 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kitzingen 320 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 31 Gemeinden im Landkreis Kitzingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Martinsheim auf Platz 23, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Kitzingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Martinsheim Grundsteuer B
Geiselwind 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Rödelsee 350 % 0 Prozentpunkte 345 %
Segnitz 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Abtswind 340 % −10 Prozentpunkte 320 %
Kitzingen 360 % +10 Prozentpunkte 315 %

Gewerbesteuer in Martinsheim an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Martinsheim selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Martinsheim noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Martinsheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Martinsheim?

Martinsheim setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Martinsheim?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Martinsheim hoch?

Gemessen am Median Landkreis Kitzingen von 320 % liegt der Satz von Martinsheim 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Martinsheim per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Martinsheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.