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Bayern Landkreis Garmisch-Partenkirchen Seehausen a.Staffelsee

Hebesätze Seehausen a.Staffelsee

Landkreis Garmisch-Partenkirchen · AGS 09180132 · 2.532 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Seehausen a.Staffelsee beträgt 310 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Garmisch-Partenkirchen liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Wie Seehausen a.Staffelsee zum Landesdurchschnitt liegt

Seehausen a.Staffelsee liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 270 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 310 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 150 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.134-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Seehausen a.Staffelsee nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Seehausen a.Staffelsee, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Seehausen a.Staffelsee 310 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Garmisch-Partenkirchen 360 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 22 Gemeinden im Landkreis Garmisch-Partenkirchen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Seehausen a.Staffelsee auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Seehausen a.Staffelsee mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Garmisch-Partenkirchen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Seehausen a.Staffelsee Grundsteuer B
Saulgrub 290 % −20 Prozentpunkte 280 %
Ohlstadt 340 % +30 Prozentpunkte 330 %
Bad Kohlgrub 350 % +40 Prozentpunkte 450 %
Eschenlohe 350 % +40 Prozentpunkte 420 %
Ettal 350 % +40 Prozentpunkte 400 %

Ein Rechenbeispiel für Seehausen a.Staffelsee

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 310 % Hebesatz sind 10.361,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Seehausen a.Staffelsee beschliesst

Seehausen a.Staffelsee legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Seehausen a.Staffelsee fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Seehausen a.Staffelsee

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Seehausen a.Staffelsee?

In Seehausen a.Staffelsee gilt ein Hebesatz von 310 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.361,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Seehausen a.Staffelsee?

Die Grundsteuer B liegt bei 310 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Seehausen a.Staffelsee hoch?

Der Median Landkreis Garmisch-Partenkirchen liegt bei 360 %. Seehausen a.Staffelsee liegt damit 50 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Seehausen a.Staffelsee. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Seehausen a.Staffelsee
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.