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Bayern Landkreis Garmisch-Partenkirchen Ohlstadt

Hebesätze Ohlstadt

Landkreis Garmisch-Partenkirchen · AGS 09180127 · 3.416 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Ohlstadt ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Garmisch-Partenkirchen liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wo Ohlstadt im Vergleich steht

Der Wert von 340 % ordnet Ohlstadt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 544 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 878-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Ohlstadt ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ohlstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ohlstadt 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Garmisch-Partenkirchen 360 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 22 Gemeinden im Landkreis Garmisch-Partenkirchen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ohlstadt auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Ohlstadt

Gemeinden im Landkreis Garmisch-Partenkirchen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ohlstadt Grundsteuer B
Bad Kohlgrub 350 % +10 Prozentpunkte 450 %
Eschenlohe 350 % +10 Prozentpunkte 420 %
Ettal 350 % +10 Prozentpunkte 400 %
Mittenwald 350 % +10 Prozentpunkte 490 %
Oberau 350 % +10 Prozentpunkte 450 %

Was der Hebesatz in Ohlstadt in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 340 % macht daraus 11.364,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Ohlstadt nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Ohlstadt noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ohlstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ohlstadt?

In Ohlstadt gilt ein Hebesatz von 340 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.364,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ohlstadt?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 330 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Ohlstadt hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 360 %. Ohlstadt liegt 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Ohlstadt legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Ohlstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.