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Niedersachsen Landkreis Leer Schwerinsdorf

Hebesätze Schwerinsdorf

Landkreis Leer · AGS 03457019 · 697 Einwohner

Gewerbesteuer
520 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
520 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
520 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Schwerinsdorf ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 520 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 520 %. Der Median Landkreis Leer liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 130 Prozentpunkte.

Wie Schwerinsdorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Schwerinsdorf im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 520 % setzen bundesweit 12 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 940 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 856-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Schwerinsdorf nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schwerinsdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schwerinsdorf 520 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Leer 390 % Berichtsjahr 2024 +130 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +140 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Leer mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schwerinsdorf auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Schwerinsdorf liegt

Gemeinden im Landkreis Leer mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schwerinsdorf Grundsteuer B
Hesel 450 % −70 Prozentpunkte 440 %
Firrel 440 % −80 Prozentpunkte 440 %
Brinkum 420 % −100 Prozentpunkte 420 %
Holtland 420 % −100 Prozentpunkte 420 %
Leer (Ostfriesland) 410 % −110 Prozentpunkte 420 %

Ein Rechenbeispiel für Schwerinsdorf

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 520 % ergibt das 17.381,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 4.679,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Schwerinsdorf legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Schwerinsdorf fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schwerinsdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schwerinsdorf?

Der Hebesatz liegt bei 520 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 17.381,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schwerinsdorf?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 520 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Schwerinsdorf hoch?

Schwerinsdorf liegt 130 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Leer von 390 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Schwerinsdorf legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Schwerinsdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.