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Rheinland-Pfalz Landkreis Bad Kreuznach Schweppenhausen

Hebesätze Schweppenhausen

Landkreis Bad Kreuznach · AGS 07133093 · 913 Einwohner

Gewerbesteuer
423 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
518 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Schweppenhausen beträgt 423 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 518 %. Der Median Landkreis Bad Kreuznach liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 43 Prozentpunkte.

Wie Schweppenhausen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Schweppenhausen im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 423 % setzen bundesweit 4 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.187 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 752-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Schweppenhausen im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schweppenhausen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schweppenhausen 423 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bad Kreuznach 380 % Berichtsjahr 2024 +43 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +43 Prozentpunkte

Von 118 Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schweppenhausen auf Platz 116, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Schweppenhausen liegt

Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schweppenhausen Grundsteuer B
Altenbamberg 420 % −3 Prozentpunkte 555 %
Bad Kreuznach 420 % −3 Prozentpunkte 550 %
Hackenheim 415 % −8 Prozentpunkte 520 %
Hallgarten 415 % −8 Prozentpunkte 540 %
Horbach 415 % −8 Prozentpunkte 465 %

Was die Gewerbesteuer in Schweppenhausen konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 423 % ergibt das 14.138,78 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.437,27 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Schweppenhausen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Schweppenhausen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schweppenhausen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schweppenhausen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 423 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.138,78 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schweppenhausen?

518 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Schweppenhausen hoch?

Schweppenhausen liegt 43 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Bad Kreuznach von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Schweppenhausen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Schweppenhausen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.