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Bayern Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm Schweitenkirchen

Hebesätze Schweitenkirchen

Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm · AGS 09186152 · 5.603 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

320 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Schweitenkirchen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm liegt bei 320 % und damit auf demselben Wert.

Wie Schweitenkirchen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Schweitenkirchen im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 320 % setzen bundesweit 435 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 500-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Schweitenkirchen nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schweitenkirchen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schweitenkirchen 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm 320 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schweitenkirchen auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schweitenkirchen Grundsteuer B
Baar-Ebenhausen 320 % 0 Prozentpunkte 300 %
Ernsgaden 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Geisenfeld 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Gerolsbach 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Münchsmünster 320 % 0 Prozentpunkte 300 %

Ein Rechenbeispiel für Schweitenkirchen

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 320 % ergibt das 10.696,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Schweitenkirchen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Schweitenkirchen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schweitenkirchen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schweitenkirchen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.696,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schweitenkirchen?

Schweitenkirchen setzt die Grundsteuer B auf 320 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Schweitenkirchen hoch?

Der Median Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm liegt bei 320 %. Schweitenkirchen liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Schweitenkirchen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Schweitenkirchen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.