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Hessen Schwalm-Eder-Kreis Schwarzenborn

Hebesätze Schwarzenborn

Schwalm-Eder-Kreis · AGS 06634023 · 1.235 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Schwarzenborn, Stadt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Schwarzenborn beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Schwalm-Eder-Kreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Schwarzenborn zum Landesdurchschnitt liegt

Schwarzenborn liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 86 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 421-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Schwarzenborn ausweisen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schwarzenborn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schwarzenborn 380 % Berichtsjahr 2024
Median Schwalm-Eder-Kreis 400 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Schwalm-Eder-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schwarzenborn auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Schwalm-Eder-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schwarzenborn Grundsteuer B
Frielendorf, Marktflecken 380 % 0 Prozentpunkte 365 %
Körle 380 % 0 Prozentpunkte 600 %
Neuental 380 % 0 Prozentpunkte 475 %
Niedenstein 380 % 0 Prozentpunkte 500 %
Oberaula 380 % 0 Prozentpunkte 500 %

Was der Hebesatz in Schwarzenborn in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Schwarzenborn nachzulesen ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Schwarzenborn nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Schwarzenborn noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schwarzenborn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schwarzenborn?

In Schwarzenborn gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schwarzenborn?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Schwarzenborn hoch?

Schwarzenborn liegt 20 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Schwalm-Eder-Kreis von 400 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Schwarzenborn durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Schwarzenborn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.