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Hessen Schwalm-Eder-Kreis Niedenstein

Hebesätze Niedenstein

Schwalm-Eder-Kreis · AGS 06634018 · 5.518 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Niedenstein, Stadt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
525 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Niedenstein ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Schwalm-Eder-Kreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Niedenstein bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Niedenstein im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 86 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 282-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Niedenstein ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Niedenstein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Niedenstein 380 % Berichtsjahr 2024
Median Schwalm-Eder-Kreis 400 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Schwalm-Eder-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Niedenstein auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Niedenstein liegt

Gemeinden im Schwalm-Eder-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Niedenstein Grundsteuer B
Frielendorf, Marktflecken 380 % 0 Prozentpunkte 365 %
Körle 380 % 0 Prozentpunkte 600 %
Neuental 380 % 0 Prozentpunkte 475 %
Oberaula 380 % 0 Prozentpunkte 500 %
Schwalmstadt, Konfirmationsstadt 380 % 0 Prozentpunkte 420 %

Was der Hebesatz in Niedenstein in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Niedenstein nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Niedenstein noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Niedenstein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Niedenstein?

In Niedenstein gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Niedenstein?

Niedenstein setzt die Grundsteuer B auf 500 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Niedenstein hoch?

Im Vergleich zum Median Schwalm-Eder-Kreis von 400 % liegt Niedenstein 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Niedenstein legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Niedenstein
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.