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Baden-Württemberg Ostalbkreis Schwäbisch Gmünd

Hebesätze Schwäbisch Gmünd

Ostalbkreis · AGS 08136065 · 62.205 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Schwäbisch Gmünd, Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
470 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

400 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Schwäbisch Gmünd aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 470 %. Der Median Ostalbkreis liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wo Schwäbisch Gmünd im Vergleich steht

Der Wert von 400 % ordnet Schwäbisch Gmünd im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1.112 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 1.029 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 18-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Schwäbisch Gmünd im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schwäbisch Gmünd, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schwäbisch Gmünd 400 % Berichtsjahr 2024
Median Ostalbkreis 360 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 42 Gemeinden im Ostalbkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schwäbisch Gmünd auf Platz 42, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Schwäbisch Gmünd liegt

Gemeinden im Ostalbkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schwäbisch Gmünd Grundsteuer B
Leinzell 395 % −5 Prozentpunkte 590 %
Heubach 390 % −10 Prozentpunkte 390 %
Aalen 380 % −20 Prozentpunkte 370 %
Bartholomä 380 % −20 Prozentpunkte 420 %
Ellwangen (Jagst) 380 % −20 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Schwäbisch Gmünd konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 400 % macht daraus 13.370,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Schwäbisch Gmünd, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Schwäbisch Gmünd noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schwäbisch Gmünd

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schwäbisch Gmünd?

Der Hebesatz liegt bei 400 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schwäbisch Gmünd?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 470 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Schwäbisch Gmünd hoch?

Gemessen am Median Ostalbkreis von 360 % liegt der Satz von Schwäbisch Gmünd 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Schwäbisch Gmünd durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Schwäbisch Gmünd
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.