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Hebesätze Heubach
390 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Heubach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Ostalbkreis liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.
Wie Heubach bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Heubach im vierten Fünftel. Denselben Satz von 390 % setzen bundesweit 444 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 967 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 261-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Heubach nach Quelle
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Heubach | 390 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Ostalbkreis | 360 % | Berichtsjahr 2024 | +30 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
Von 42 Gemeinden im Ostalbkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Heubach auf Platz 40, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Heubach
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Heubach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Leinzell | 395 % | +5 Prozentpunkte | 590 % |
| Aalen | 380 % | −10 Prozentpunkte | 370 % |
| Bartholomä | 380 % | −10 Prozentpunkte | 420 % |
| Ellwangen (Jagst) | 380 % | −10 Prozentpunkte | 400 % |
| Gschwend | 380 % | −10 Prozentpunkte | 400 % |
Ein Rechenbeispiel für Heubach
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 390 % ergibt das 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Heubach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Heubach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Aufkommen der Realsteuern in Heubach
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.598.843 Euro | 256 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 230.895 Euro | 23 Euro |
| Grundsteuer B | 1.350.605 Euro | 133 Euro |
| Grundsteuer A | 41.784 Euro | 4 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 10.145 | |
Je Einwohner flossen Heubach im Berichtsjahr 2024 256 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Heubach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Heubach?
Heubach setzt 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.035,75 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Heubach?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 390 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Heubach hoch?
Gemessen am Median Ostalbkreis von 360 % liegt der Satz von Heubach 30 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Heubach per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.