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Schleswig-Holstein Kreis Herzogtum Lauenburg Schürensöhlen

Hebesätze Schürensöhlen

Kreis Herzogtum Lauenburg · AGS 01053114 · 156 Einwohner

Gewerbesteuer
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
225 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
220 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Schürensöhlen beträgt 280 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 225 %. Der Median Kreis Herzogtum Lauenburg liegt bei 324 %, die Differenz beträgt 44 Prozentpunkte.

Wie Schürensöhlen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Schürensöhlen im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 280 % setzen bundesweit 16 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 5 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.015-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Schürensöhlen im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schürensöhlen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schürensöhlen 280 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Herzogtum Lauenburg 324 % Berichtsjahr 2024 −44 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −100 Prozentpunkte

Von 132 Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schürensöhlen auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schürensöhlen Grundsteuer B
Kastorf 280 % 0 Prozentpunkte 300 %
Mechow 280 % 0 Prozentpunkte 310 %
Elmenhorst 290 % +10 Prozentpunkte 245 %
Harmsdorf 290 % +10 Prozentpunkte 300 %
Römnitz 290 % +10 Prozentpunkte 290 %

Was die Gewerbesteuer in Schürensöhlen konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 280 % ergibt das 9.359,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.342,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Schürensöhlen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Schürensöhlen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schürensöhlen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schürensöhlen?

Der Hebesatz liegt bei 280 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 9.359,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schürensöhlen?

Die Grundsteuer B liegt bei 225 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Schürensöhlen hoch?

Schürensöhlen liegt 44 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Kreis Herzogtum Lauenburg von 324 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Schürensöhlen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Schürensöhlen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.