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Schleswig-Holstein Kreis Herzogtum Lauenburg Kastorf

Hebesätze Kastorf

Kreis Herzogtum Lauenburg · AGS 01053061 · 1.182 Einwohner

Gewerbesteuer
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Kastorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 280 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Kreis Herzogtum Lauenburg liegt bei 324 %, die Differenz beträgt 44 Prozentpunkte.

Wie Kastorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Kastorf im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 280 % setzen bundesweit 16 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 5 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 342-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Kastorf nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kastorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kastorf 280 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Herzogtum Lauenburg 324 % Berichtsjahr 2024 −44 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −100 Prozentpunkte

Von 132 Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kastorf auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Kastorf mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kastorf Grundsteuer B
Mechow 280 % 0 Prozentpunkte 310 %
Schürensöhlen 280 % 0 Prozentpunkte 225 %
Elmenhorst 290 % +10 Prozentpunkte 245 %
Harmsdorf 290 % +10 Prozentpunkte 300 %
Römnitz 290 % +10 Prozentpunkte 290 %

Ein Rechenbeispiel für Kastorf

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 280 % ergibt das 9.359,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.342,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Kastorf beschliesst

Kastorf legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Kastorf fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kastorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kastorf?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 280 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 9.359,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kastorf?

300 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Kastorf hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Herzogtum Lauenburg von 324 % liegt Kastorf 44 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Kastorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Kastorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.