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Schleswig-Holstein Kreis Herzogtum Lauenburg Römnitz

Hebesätze Römnitz

Kreis Herzogtum Lauenburg · AGS 01053102 · 49 Einwohner

Gewerbesteuer
290 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
290 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
290 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Römnitz beträgt 290 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 290 %. Der Median Kreis Herzogtum Lauenburg liegt bei 324 %, die Differenz beträgt 34 Prozentpunkte.

Wie Römnitz zum Landesdurchschnitt liegt

Römnitz liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 19 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 290 %. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 14 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.092-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Römnitz im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Römnitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Römnitz 290 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Herzogtum Lauenburg 324 % Berichtsjahr 2024 −34 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −90 Prozentpunkte

Von 132 Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Römnitz auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Römnitz Grundsteuer B
Elmenhorst 290 % 0 Prozentpunkte 245 %
Harmsdorf 290 % 0 Prozentpunkte 300 %
Basthorst 300 % +10 Prozentpunkte 240 %
Behlendorf 300 % +10 Prozentpunkte 350 %
Berkenthin 300 % +10 Prozentpunkte 370 %

Was die Gewerbesteuer in Römnitz konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 290 % Hebesatz sind 9.693,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.008,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Römnitz, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Römnitz noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Römnitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Römnitz?

Der Hebesatz liegt bei 290 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 9.693,25 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Römnitz?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 290 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Römnitz hoch?

Gemessen am Median Kreis Herzogtum Lauenburg von 324 % liegt der Satz von Römnitz 34 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Römnitz legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Römnitz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.