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Niedersachsen Landkreis Friesland Schortens

Hebesätze Schortens

Landkreis Friesland · AGS 03455015 · 20.747 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Schortens, Stadt

Gewerbesteuer
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Schortens ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 480 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 480 %. Der Median Landkreis Friesland liegt bei 450 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Schortens zum Landesdurchschnitt liegt

Schortens liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 37 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 480 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 923 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 87-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Schortens im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schortens, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schortens 480 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Friesland 450 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +100 Prozentpunkte

Von 8 Gemeinden im Landkreis Friesland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schortens auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Schortens mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Friesland mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schortens Grundsteuer B
Jever 460 % −20 Prozentpunkte 460 %
Sande 500 % +20 Prozentpunkte 650 %
Bockhorn 450 % −30 Prozentpunkte 490 %
Varel 450 % −30 Prozentpunkte 450 %
Wangerland 450 % −30 Prozentpunkte 450 %

Was die Gewerbesteuer in Schortens konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 480 % Hebesatz sind 16.044,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.342,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Schortens beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Schortens, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Schortens noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schortens

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schortens?

Schortens setzt 480 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 16.044,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schortens?

Die Grundsteuer B liegt bei 480 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Schortens hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 450 %. Schortens liegt 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Schortens. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Schortens
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.