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Bayern Landkreis Rosenheim Schonstett

Hebesätze Schonstett

Landkreis Rosenheim · AGS 09187173 · 1.428 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Schonstett setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 320 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Rosenheim liegt bei 335 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Schonstett zum Landesdurchschnitt liegt

Schonstett liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 435 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 320 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.658-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Schonstett nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schonstett, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schonstett 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rosenheim 335 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 46 Gemeinden im Landkreis Rosenheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schonstett auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Schonstett liegt

Gemeinden im Landkreis Rosenheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schonstett Grundsteuer B
Albaching 320 % 0 Prozentpunkte 300 %
Brannenburg 320 % 0 Prozentpunkte 300 %
Eggstätt 320 % 0 Prozentpunkte 310 %
Flintsbach a.Inn 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Gstadt a.Chiemsee 320 % 0 Prozentpunkte 300 %

Ein Rechenbeispiel für Schonstett

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 320 % Hebesatz sind 10.696,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Schonstett legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Schonstett fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schonstett

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schonstett?

Der Hebesatz liegt bei 320 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.696,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schonstett?

320 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Schonstett hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Rosenheim von 335 % liegt Schonstett 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Schonstett durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Schonstett
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.