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Bayern Landkreis Rosenheim Flintsbach a.Inn

Hebesätze Flintsbach a.Inn

Landkreis Rosenheim · AGS 09187131 · 3.074 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

320 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Flintsbach a.Inn aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Rosenheim liegt bei 335 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Flintsbach a.Inn zum Landesdurchschnitt liegt

Flintsbach a.Inn liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 435 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 320 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 987-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Flintsbach a.Inn im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Flintsbach a.Inn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Flintsbach a.Inn 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rosenheim 335 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 46 Gemeinden im Landkreis Rosenheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Flintsbach a.Inn auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Rosenheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Flintsbach a.Inn Grundsteuer B
Albaching 320 % 0 Prozentpunkte 300 %
Brannenburg 320 % 0 Prozentpunkte 300 %
Eggstätt 320 % 0 Prozentpunkte 310 %
Gstadt a.Chiemsee 320 % 0 Prozentpunkte 300 %
Halfing 320 % 0 Prozentpunkte 310 %

Was die Gewerbesteuer in Flintsbach a.Inn konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 320 % Hebesatz sind 10.696,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Flintsbach a.Inn, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Flintsbach a.Inn noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Flintsbach a.Inn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Flintsbach a.Inn?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.696,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Flintsbach a.Inn?

Flintsbach a.Inn setzt die Grundsteuer B auf 320 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Flintsbach a.Inn hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Rosenheim von 335 % liegt Flintsbach a.Inn 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Flintsbach a.Inn legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Flintsbach a.Inn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.