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Bayern Landkreis Bad Kissingen Schondra

Hebesätze Schondra

Landkreis Bad Kissingen · AGS 09672149 · 1.724 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Schondra, M

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Schondra setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Bad Kissingen liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Schondra bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Schondra im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.966 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.485-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Schondra im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schondra, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schondra 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bad Kissingen 370 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Bad Kissingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schondra auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Schondra mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Bad Kissingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schondra Grundsteuer B
Bad Brückenau 400 % 0 Prozentpunkte 350 %
Bad Kissingen 400 % 0 Prozentpunkte 380 %
Hammelburg 400 % 0 Prozentpunkte 350 %
Nüdlingen 400 % 0 Prozentpunkte 310 %
Oberthulba 400 % 0 Prozentpunkte 310 %

Gewerbesteuer in Schondra an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Schondra beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Schondra selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Schondra noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schondra

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schondra?

Schondra setzt 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.370,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schondra?

Schondra setzt die Grundsteuer B auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Schondra hoch?

Gemessen am Median Landkreis Bad Kissingen von 370 % liegt der Satz von Schondra 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Schondra per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Schondra
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.