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Hebesätze Schonach im Schwarzwald
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Schonach im Schwarzwald beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Schwarzwald-Baar-Kreis liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Wie Schonach im Schwarzwald bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Schonach im Schwarzwald im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 340 % setzen bundesweit 545 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 643-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.
Schonach im Schwarzwald im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Schonach im Schwarzwald | 340 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Schwarzwald-Baar-Kreis | 360 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
Von 20 Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schonach im Schwarzwald auf Platz 2, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Nachbarn von Schonach im Schwarzwald mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Schonach im Schwarzwald | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Mönchweiler | 340 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| St. Georgen im Schwarzwald | 340 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Unterkirnach | 340 % | 0 Prozentpunkte | 470 % |
| Bräunlingen | 350 % | +10 Prozentpunkte | 430 % |
| Dauchingen | 350 % | +10 Prozentpunkte | 400 % |
Gewerbesteuer in Schonach im Schwarzwald an einem Beispiel
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 340 % ergibt das 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wer den Hebesatz in Schonach im Schwarzwald beschliesst
Zuständig für die Festsetzung ist Schonach im Schwarzwald selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Schonach im Schwarzwald noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schonach im Schwarzwald
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schonach im Schwarzwald?
In Schonach im Schwarzwald gilt ein Hebesatz von 340 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.364,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schonach im Schwarzwald?
Schonach im Schwarzwald setzt die Grundsteuer B auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Schonach im Schwarzwald hoch?
Im Vergleich zum Median Schwarzwald-Baar-Kreis von 360 % liegt Schonach im Schwarzwald 20 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Schonach im Schwarzwald per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.