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Baden-Württemberg Schwarzwald-Baar-Kreis Bräunlingen

Hebesätze Bräunlingen

Schwarzwald-Baar-Kreis · AGS 08326006 · 5.985 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bräunlingen, Stadt

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bräunlingen beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Schwarzwald-Baar-Kreis liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Bräunlingen im Vergleich steht

Der Wert von 350 % ordnet Bräunlingen im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 879 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 449-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Bräunlingen vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bräunlingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bräunlingen 350 % Berichtsjahr 2024
Median Schwarzwald-Baar-Kreis 360 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 20 Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bräunlingen auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bräunlingen Grundsteuer B
Dauchingen 350 % 0 Prozentpunkte 400 %
Schönwald im Schwarzwald 350 % 0 Prozentpunkte 460 %
Königsfeld im Schwarzwald 355 % +5 Prozentpunkte 430 %
Furtwangen im Schwarzwald 360 % +10 Prozentpunkte 430 %
Gütenbach 360 % +10 Prozentpunkte 390 %

Wie viel Gewerbesteuer in Bräunlingen anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 350 % macht daraus 11.698,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Bräunlingen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Bräunlingen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bräunlingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bräunlingen?

Bräunlingen setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bräunlingen?

Die Grundsteuer B liegt bei 430 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Bräunlingen hoch?

Bräunlingen liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Schwarzwald-Baar-Kreis von 360 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Bräunlingen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Bräunlingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.