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Brandenburg Landkreis Dahme-Spreewald Schönwald

Hebesätze Schönwald

Landkreis Dahme-Spreewald · AGS 12061435 · 1.188 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
685 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Schönwald beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 405 %. Der Median Landkreis Dahme-Spreewald liegt bei 320 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Schönwald bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Schönwald im niedrigsten Fünftel; der Satz von 320 % kommt insgesamt 435 mal vor. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 128 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 249-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Schönwald nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schönwald, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schönwald 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Dahme-Spreewald 320 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Dahme-Spreewald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schönwald auf Platz 14, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Schönwald mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Dahme-Spreewald mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schönwald Grundsteuer B
Drahnsdorf 320 % 0 Prozentpunkte 405 %
Golßen 320 % 0 Prozentpunkte 400 %
Groß Köris 320 % 0 Prozentpunkte 310 %
Heideblick 320 % 0 Prozentpunkte 400 %
Kasel-Golzig 320 % 0 Prozentpunkte 405 %

Ein Rechenbeispiel für Schönwald

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 320 % sind das 10.696,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Schönwald beschliesst

Schönwald legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Schönwald fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schönwald

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schönwald?

Schönwald setzt 320 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.696,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schönwald?

Die Grundsteuer B liegt bei 405 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Schönwald hoch?

Schönwald liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Dahme-Spreewald von 320 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Schönwald legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Schönwald
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.