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Bayern Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge Schönwald

Hebesätze Schönwald

Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge · AGS 09479150 · 3.153 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Schönwald, St

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

360 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Schönwald aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge liegt bei 360 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Schönwald bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Schönwald im zweiten Fünftel; der Satz von 360 % kommt insgesamt 514 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 959-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Schönwald nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schönwald, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schönwald 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge 360 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 17 Gemeinden im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schönwald auf Platz 9, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schönwald Grundsteuer B
Arzberg 360 % 0 Prozentpunkte 370 %
Marktredwitz 360 % 0 Prozentpunkte 380 %
Röslau 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Schirnding 360 % 0 Prozentpunkte 380 %
Höchstädt i.Fichtelgebirge 350 % −10 Prozentpunkte 355 %

Ein Rechenbeispiel für Schönwald

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 360 % sind das 12.033,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Schönwald legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Schönwald fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schönwald

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schönwald?

Schönwald setzt 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.033,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schönwald?

Schönwald setzt die Grundsteuer B auf 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Schönwald hoch?

Gemessen am Median Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge von 360 % liegt der Satz von Schönwald genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Schönwald selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Schönwald
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.