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Bayern Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge Höchstädt i.Fichtelgebirge

Hebesätze Höchstädt i.Fichtelgebirge

Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge · AGS 09479126 · 1.047 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Höchstädt i.Fichtelgebirge ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 355 %. Der Median Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Höchstädt i.Fichtelgebirge bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Höchstädt i.Fichtelgebirge im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.893-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Höchstädt i.Fichtelgebirge ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Höchstädt i.Fichtelgebirge, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Höchstädt i.Fichtelgebirge 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge 360 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 17 Gemeinden im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Höchstädt i.Fichtelgebirge auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Höchstädt i.Fichtelgebirge

Gemeinden im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Höchstädt i.Fichtelgebirge Grundsteuer B
Hohenberg a.d.Eger 350 % 0 Prozentpunkte 380 %
Tröstau 350 % 0 Prozentpunkte 370 %
Arzberg 360 % +10 Prozentpunkte 370 %
Marktredwitz 360 % +10 Prozentpunkte 380 %
Nagel 340 % −10 Prozentpunkte 355 %

Was der Hebesatz in Höchstädt i.Fichtelgebirge in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Höchstädt i.Fichtelgebirge nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Höchstädt i.Fichtelgebirge noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Höchstädt i.Fichtelgebirge

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Höchstädt i.Fichtelgebirge?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Höchstädt i.Fichtelgebirge?

Die Grundsteuer B liegt bei 355 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Höchstädt i.Fichtelgebirge hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 360 %. Höchstädt i.Fichtelgebirge liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Höchstädt i.Fichtelgebirge selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Höchstädt i.Fichtelgebirge
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.