Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Baden-Württemberg Landkreis Lörrach Schönau im Schwarzwald

Hebesätze Schönau im Schwarzwald

Landkreis Lörrach · AGS 08336079 · 2.440 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Schönau im Schwarzwald, Stadt

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Schönau im Schwarzwald setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Lörrach liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Schönau im Schwarzwald zum Landesdurchschnitt liegt

Schönau im Schwarzwald liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 315 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 370 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 713 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 857-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Schönau im Schwarzwald nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schönau im Schwarzwald, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schönau im Schwarzwald 370 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Lörrach 360 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 35 Gemeinden im Landkreis Lörrach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schönau im Schwarzwald auf Platz 22, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Schönau im Schwarzwald

Gemeinden im Landkreis Lörrach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schönau im Schwarzwald Grundsteuer B
Hausen im Wiesental 375 % +5 Prozentpunkte 390 %
Aitern 360 % −10 Prozentpunkte 350 %
Bad Bellingen 360 % −10 Prozentpunkte 330 %
Efringen-Kirchen 360 % −10 Prozentpunkte 370 %
Häg-Ehrsberg 360 % −10 Prozentpunkte 370 %

Ein Rechenbeispiel für Schönau im Schwarzwald

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 370 % Hebesatz sind 12.367,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Schönau im Schwarzwald legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Schönau im Schwarzwald fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schönau im Schwarzwald

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schönau im Schwarzwald?

Der Hebesatz liegt bei 370 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.367,25 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schönau im Schwarzwald?

Schönau im Schwarzwald setzt die Grundsteuer B auf 420 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Schönau im Schwarzwald hoch?

Gemessen am Median Landkreis Lörrach von 360 % liegt der Satz von Schönau im Schwarzwald 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Schönau im Schwarzwald selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Schönau im Schwarzwald
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.