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Baden-Württemberg Landkreis Lörrach Efringen-Kirchen

Hebesätze Efringen-Kirchen

Landkreis Lörrach · AGS 08336014 · 8.715 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Efringen-Kirchen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Lörrach liegt bei 360 % und damit auf demselben Wert.

Wie Efringen-Kirchen zum Landesdurchschnitt liegt

Efringen-Kirchen liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 514 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 360 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 303-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Efringen-Kirchen im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Efringen-Kirchen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Efringen-Kirchen 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Lörrach 360 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 35 Gemeinden im Landkreis Lörrach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Efringen-Kirchen auf Platz 14, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Lörrach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Efringen-Kirchen Grundsteuer B
Aitern 360 % 0 Prozentpunkte 350 %
Bad Bellingen 360 % 0 Prozentpunkte 330 %
Häg-Ehrsberg 360 % 0 Prozentpunkte 370 %
Maulburg 360 % 0 Prozentpunkte 390 %
Schönenberg 360 % 0 Prozentpunkte 320 %

Gewerbesteuer in Efringen-Kirchen an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 360 % Hebesatz sind 12.033,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Efringen-Kirchen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Efringen-Kirchen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Efringen-Kirchen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Efringen-Kirchen?

360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Efringen-Kirchen?

370 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Efringen-Kirchen hoch?

Efringen-Kirchen liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Lörrach von 360 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Efringen-Kirchen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Efringen-Kirchen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.