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Nordrhein-Westfalen Kreis Gütersloh Schloß Holte-Stukenbrock

Hebesätze Schloß Holte-Stukenbrock

Kreis Gütersloh · AGS 05754036 · 27.437 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Schloß Holte-Stukenbrock, Stadt

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
175 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Schloß Holte-Stukenbrock beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 280 %. Der Median Kreis Gütersloh liegt bei 416 %, die Differenz beträgt 46 Prozentpunkte.

Wie Schloß Holte-Stukenbrock zum Landesdurchschnitt liegt

Schloß Holte-Stukenbrock liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 315 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 370 %. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 5 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 156-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Schloß Holte-Stukenbrock nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schloß Holte-Stukenbrock, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schloß Holte-Stukenbrock 370 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Gütersloh 416 % Berichtsjahr 2024 −46 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Kreis Gütersloh mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schloß Holte-Stukenbrock auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Schloß Holte-Stukenbrock

Gemeinden im Kreis Gütersloh mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schloß Holte-Stukenbrock Grundsteuer B
Harsewinkel 370 % 0 Prozentpunkte 345 %
Verl 355 % −15 Prozentpunkte 170 %
Herzebrock-Clarholz 406 % +36 Prozentpunkte 440 %
Rietberg 414 % +44 Prozentpunkte 425 %
Steinhagen 414 % +44 Prozentpunkte 480 %

Ein Rechenbeispiel für Schloß Holte-Stukenbrock

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 370 % Hebesatz sind 12.367,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Schloß Holte-Stukenbrock legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Schloß Holte-Stukenbrock fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schloß Holte-Stukenbrock

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schloß Holte-Stukenbrock?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.367,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schloß Holte-Stukenbrock?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 280 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Schloß Holte-Stukenbrock hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 416 %. Schloß Holte-Stukenbrock liegt 46 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Schloß Holte-Stukenbrock
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.