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Hebesätze Schliersee
Für Schliersee ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Miesbach liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Wie Schliersee zum Landesdurchschnitt liegt
Schliersee liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 382-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Schliersee im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Schliersee | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Miesbach | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 17 Gemeinden im Landkreis Miesbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schliersee auf Platz 8, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Schliersee
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Schliersee | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bayrischzell | 380 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Fischbachau | 380 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
| Hausham | 380 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
| Holzkirchen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Irschenberg | 380 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
Gewerbesteuer in Schliersee an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Schliersee selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Schliersee noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Was Schliersee aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 3.274.589 Euro | 497 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 311.921 Euro | 47 Euro |
| Grundsteuer B | 1.299.847 Euro | 197 Euro |
| Grundsteuer A | 30.466 Euro | 5 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 6.591 | |
Schliersee nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 497 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schliersee
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schliersee?
Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schliersee?
380 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Schliersee hoch?
Gemessen am Median Landkreis Miesbach von 380 % liegt der Satz von Schliersee genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Schliersee durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.