Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Bayern Landkreis Hof Schauenstein

Hebesätze Schauenstein

Landkreis Hof · AGS 09475165 · 1.911 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Schauenstein, St

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

400 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Schauenstein aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Hof liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.

Wie Schauenstein bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Schauenstein im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.966 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.382-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Schauenstein im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schauenstein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schauenstein 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Hof 340 % Berichtsjahr 2024 +60 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Hof mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schauenstein auf Platz 27, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Hof mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schauenstein Grundsteuer B
Leupoldsgrün 380 % −20 Prozentpunkte 350 %
Stammbach 370 % −30 Prozentpunkte 370 %
Berg 360 % −40 Prozentpunkte 360 %
Gattendorf 360 % −40 Prozentpunkte 360 %
Helmbrechts 360 % −40 Prozentpunkte 330 %

Was die Gewerbesteuer in Schauenstein konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Schauenstein, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Schauenstein noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schauenstein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schauenstein?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schauenstein?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Schauenstein hoch?

Schauenstein liegt 60 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Hof von 340 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Schauenstein durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Schauenstein
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.