Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Rheinland-Pfalz Landkreis Ahrweiler Schalkenbach

Hebesätze Schalkenbach

Landkreis Ahrweiler · AGS 07131073 · 825 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Schalkenbach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Ahrweiler liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wo Schalkenbach im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Schalkenbach im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 833-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Schalkenbach im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schalkenbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schalkenbach 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ahrweiler 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 74 Gemeinden im Landkreis Ahrweiler mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schalkenbach auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Schalkenbach mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Ahrweiler mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schalkenbach Grundsteuer B
Ahrbrück 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Altenahr 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Antweiler 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Aremberg 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Bad Neuenahr-Ahrweiler 380 % 0 Prozentpunkte 465 %

Gewerbesteuer in Schalkenbach an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Schalkenbach beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Schalkenbach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Schalkenbach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schalkenbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schalkenbach?

Schalkenbach setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schalkenbach?

Schalkenbach setzt die Grundsteuer B auf 465 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Schalkenbach hoch?

Der Median Landkreis Ahrweiler liegt bei 380 %. Schalkenbach liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Schalkenbach per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Schalkenbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.