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Baden-Württemberg Landkreis Sigmaringen Sauldorf

Hebesätze Sauldorf

Landkreis Sigmaringen · AGS 08437123 · 2.599 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Sauldorf ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Sigmaringen liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Sauldorf bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Sauldorf im niedrigsten Fünftel; der Satz von 340 % kommt insgesamt 545 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 822-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Sauldorf im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Sauldorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Sauldorf 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Sigmaringen 350 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Sigmaringen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sauldorf auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Sigmaringen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Sauldorf Grundsteuer B
Bad Saulgau 340 % 0 Prozentpunkte 360 %
Herdwangen-Schönach 340 % 0 Prozentpunkte 300 %
Krauchenwies 340 % 0 Prozentpunkte 320 %
Neufra 340 % 0 Prozentpunkte 400 %
Pfullendorf 340 % 0 Prozentpunkte 360 %

Gewerbesteuer in Sauldorf an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 340 % sind das 11.364,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Sauldorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Sauldorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sauldorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sauldorf?

Der Hebesatz liegt bei 340 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.364,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sauldorf?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 300 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Sauldorf hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Sauldorf liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Sauldorf selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Sauldorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.