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Hebesätze Sankt Peter-Ording
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Sankt Peter-Ording beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Kreis Nordfriesland liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Sankt Peter-Ording hoch?
2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Sankt Peter-Ording im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 672 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 118-größte von 1.106 Gemeinden des Landes.
Sankt Peter-Ording im Zahlenvergleich
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Sankt Peter-Ording | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Nordfriesland | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 133 Gemeinden im Kreis Nordfriesland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sankt Peter-Ording auf Platz 37, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Sankt Peter-Ording | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bargum | 380 % | 0 Prozentpunkte | 425 % |
| Behrendorf | 380 % | 0 Prozentpunkte | 290 % |
| Bondelum | 380 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Drelsdorf | 380 % | 0 Prozentpunkte | 425 % |
| Emmelsbüll-Horsbüll | 380 % | 0 Prozentpunkte | 250 % |
Gewerbesteuer in Sankt Peter-Ording an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wo die Festsetzung für Sankt Peter-Ording nachzulesen ist
Zuständig für die Festsetzung ist Sankt Peter-Ording selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Sankt Peter-Ording noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Sankt Peter-Ording
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 4.714.875 Euro | 1.266 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 434.499 Euro | 117 Euro |
| Grundsteuer B | 1.587.639 Euro | 426 Euro |
| Grundsteuer A | 26.223 Euro | 7 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 3.724 | |
Je Einwohner flossen Sankt Peter-Ording im Berichtsjahr 2024 1.266 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Schleswig-Holstein liegt der Median bei 375 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sankt Peter-Ording
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sankt Peter-Ording?
Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sankt Peter-Ording?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 370 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Sankt Peter-Ording hoch?
Im Vergleich zum Median Kreis Nordfriesland von 380 % liegt Sankt Peter-Ording genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Sankt Peter-Ording. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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