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Schleswig-Holstein Kreis Nordfriesland Emmelsbüll-Horsbüll

Hebesätze Emmelsbüll-Horsbüll

Kreis Nordfriesland · AGS 01054166 · 892 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
250 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
250 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Emmelsbüll-Horsbüll beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 250 %. Der Median Kreis Nordfriesland liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wie Emmelsbüll-Horsbüll zum Landesdurchschnitt liegt

Emmelsbüll-Horsbüll liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 672 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 446-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Emmelsbüll-Horsbüll im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Emmelsbüll-Horsbüll, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Emmelsbüll-Horsbüll 380 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Nordfriesland 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 133 Gemeinden im Kreis Nordfriesland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Emmelsbüll-Horsbüll auf Platz 37, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Emmelsbüll-Horsbüll

Gemeinden im Kreis Nordfriesland mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Emmelsbüll-Horsbüll Grundsteuer B
Bargum 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Behrendorf 380 % 0 Prozentpunkte 290 %
Bondelum 380 % 0 Prozentpunkte 330 %
Drelsdorf 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog 380 % 0 Prozentpunkte 130 %

Gewerbesteuer in Emmelsbüll-Horsbüll an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Emmelsbüll-Horsbüll selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Emmelsbüll-Horsbüll noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Emmelsbüll-Horsbüll

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Emmelsbüll-Horsbüll?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Emmelsbüll-Horsbüll?

Emmelsbüll-Horsbüll setzt die Grundsteuer B auf 250 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Emmelsbüll-Horsbüll hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Emmelsbüll-Horsbüll liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Emmelsbüll-Horsbüll selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Emmelsbüll-Horsbüll
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.