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Bayern Landkreis Freyung-Grafenau Sankt Oswald-Riedlhütte

Hebesätze Sankt Oswald-Riedlhütte

Landkreis Freyung-Grafenau · AGS 09272143 · 2.899 Einwohner

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

370 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Sankt Oswald-Riedlhütte aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Freyung-Grafenau liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Sankt Oswald-Riedlhütte hoch?

315 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 370 % fest. Damit liegt Sankt Oswald-Riedlhütte im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.537 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.032-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Sankt Oswald-Riedlhütte im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Sankt Oswald-Riedlhütte, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Sankt Oswald-Riedlhütte 370 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Freyung-Grafenau 340 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Freyung-Grafenau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sankt Oswald-Riedlhütte auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Sankt Oswald-Riedlhütte liegt

Gemeinden im Landkreis Freyung-Grafenau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Sankt Oswald-Riedlhütte Grundsteuer B
Freyung 380 % +10 Prozentpunkte 370 %
Grafenau 380 % +10 Prozentpunkte 340 %
Mauth 380 % +10 Prozentpunkte 350 %
Neuschönau 380 % +10 Prozentpunkte 355 %
Philippsreut 380 % +10 Prozentpunkte 370 %

Gewerbesteuer in Sankt Oswald-Riedlhütte an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 370 %, also 12.367,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Sankt Oswald-Riedlhütte selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Sankt Oswald-Riedlhütte noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sankt Oswald-Riedlhütte

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sankt Oswald-Riedlhütte?

In Sankt Oswald-Riedlhütte gilt ein Hebesatz von 370 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.367,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sankt Oswald-Riedlhütte?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 370 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Sankt Oswald-Riedlhütte hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Freyung-Grafenau von 340 % liegt Sankt Oswald-Riedlhütte 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Sankt Oswald-Riedlhütte. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Sankt Oswald-Riedlhütte
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.