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Bayern Landkreis Freyung-Grafenau Freyung

Hebesätze Freyung

Landkreis Freyung-Grafenau · AGS 09272118 · 7.229 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Freyung, St

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Freyung setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Freyung-Grafenau liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wo Freyung im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Freyung im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 364-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Freyung im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Freyung, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Freyung 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Freyung-Grafenau 340 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Freyung-Grafenau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Freyung auf Platz 21, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Freyung mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Freyung-Grafenau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Freyung Grundsteuer B
Grafenau 380 % 0 Prozentpunkte 340 %
Mauth 380 % 0 Prozentpunkte 350 %
Neuschönau 380 % 0 Prozentpunkte 355 %
Philippsreut 380 % 0 Prozentpunkte 370 %
Sankt Oswald-Riedlhütte 370 % −10 Prozentpunkte 370 %

Was die Gewerbesteuer in Freyung konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Freyung beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Freyung, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Freyung noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Freyung

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Freyung?

Freyung setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Freyung?

370 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Freyung hoch?

Gemessen am Median Landkreis Freyung-Grafenau von 340 % liegt der Satz von Freyung 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Freyung legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Freyung
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.