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Bayern Landkreis Freyung-Grafenau Saldenburg

Hebesätze Saldenburg

Landkreis Freyung-Grafenau · AGS 09272142 · 1.999 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Saldenburg beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Freyung-Grafenau liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Saldenburg im Vergleich steht

Der Wert von 330 % ordnet Saldenburg im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 428 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.333-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Saldenburg im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Saldenburg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Saldenburg 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Freyung-Grafenau 340 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Freyung-Grafenau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Saldenburg auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Saldenburg

Gemeinden im Landkreis Freyung-Grafenau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Saldenburg Grundsteuer B
Fürsteneck 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Hinterschmiding 330 % 0 Prozentpunkte 340 %
Jandelsbrunn 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Neureichenau 330 % 0 Prozentpunkte 310 %
Schöfweg 330 % 0 Prozentpunkte 330 %

Was die Gewerbesteuer in Saldenburg konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 330 % macht daraus 11.030,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Saldenburg, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Saldenburg noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Saldenburg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Saldenburg?

Saldenburg setzt 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.030,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Saldenburg?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 330 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Saldenburg hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Freyung-Grafenau von 340 % liegt Saldenburg 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Saldenburg legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Saldenburg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.