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Hebesätze Saal a.d.Donau
395 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Saal a.d.Donau aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Kelheim liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.
Was der Wert für Saal a.d.Donau bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Saal a.d.Donau im vierten Fünftel; der Satz von 395 % kommt insgesamt 483 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.958 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 513-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Saal a.d.Donau ausweisen
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Saal a.d.Donau | 395 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Kelheim | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
Von 24 Gemeinden im Landkreis Kelheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Saal a.d.Donau auf Platz 21, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Saal a.d.Donau | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Kelheim | 395 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Bad Abbach | 390 % | −5 Prozentpunkte | 430 % |
| Biburg | 400 % | +5 Prozentpunkte | 350 % |
| Siegenburg | 390 % | −5 Prozentpunkte | 380 % |
| Abensberg | 380 % | −15 Prozentpunkte | 450 % |
Was der Hebesatz in Saal a.d.Donau in Euro bedeutet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 395 % sind das 13.202,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Wo die Festsetzung für Saal a.d.Donau nachzulesen ist
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Saal a.d.Donau nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Saal a.d.Donau noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Saal a.d.Donau
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Saal a.d.Donau?
In Saal a.d.Donau gilt ein Hebesatz von 395 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.202,88 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Saal a.d.Donau?
360 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Saal a.d.Donau hoch?
Gemessen am Median Landkreis Kelheim von 380 % liegt der Satz von Saal a.d.Donau 15 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Saal a.d.Donau per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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