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Bayern Landkreis Kelheim Bad Abbach

Hebesätze Bad Abbach

Landkreis Kelheim · AGS 09273116 · 12.687 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bad Abbach, M

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Bad Abbach setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Landkreis Kelheim liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Bad Abbach bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Bad Abbach im vierten Fünftel. Denselben Satz von 390 % setzen bundesweit 444 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.937 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 168-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Bad Abbach ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Abbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Abbach 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kelheim 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Landkreis Kelheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Abbach auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Bad Abbach mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Kelheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Abbach Grundsteuer B
Siegenburg 390 % 0 Prozentpunkte 380 %
Kelheim 395 % +5 Prozentpunkte 390 %
Saal a.d.Donau 395 % +5 Prozentpunkte 360 %
Abensberg 380 % −10 Prozentpunkte 450 %
Aiglsbach 380 % −10 Prozentpunkte 380 %

Was der Hebesatz in Bad Abbach in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 390 % ergibt das 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Bad Abbach beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Bad Abbach nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Bad Abbach noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Abbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Abbach?

390 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.035,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Abbach?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 430 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Abbach hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Bad Abbach liegt 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Bad Abbach durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Bad Abbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.