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Baden-Württemberg Landkreis Böblingen Rutesheim

Hebesätze Rutesheim

Landkreis Böblingen · AGS 08115042 · 10.854 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Rutesheim, Stadt

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Rutesheim beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Böblingen liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Rutesheim hoch?

514 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 360 % fest. Damit liegt Rutesheim im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 243-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Rutesheim nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rutesheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rutesheim 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Böblingen 370 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Böblingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rutesheim auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Rutesheim liegt

Gemeinden im Landkreis Böblingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rutesheim Grundsteuer B
Deckenpfronn 360 % 0 Prozentpunkte 370 %
Nufringen 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Steinenbronn 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Holzgerlingen 365 % +5 Prozentpunkte 350 %
Altdorf 370 % +10 Prozentpunkte 370 %

Ein Rechenbeispiel für Rutesheim

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 360 %, also 12.033,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Rutesheim legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Rutesheim fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rutesheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rutesheim?

Rutesheim setzt 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.033,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rutesheim?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 340 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Rutesheim hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 370 %. Rutesheim liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Rutesheim legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Rutesheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.