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Baden-Württemberg Landkreis Lörrach Rümmingen

Hebesätze Rümmingen

Landkreis Lörrach · AGS 08336073 · 1.923 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Rümmingen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 330 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Lörrach liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Rümmingen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Rümmingen im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 330 % setzen bundesweit 429 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 27 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 937-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Rümmingen im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rümmingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rümmingen 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Lörrach 360 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 35 Gemeinden im Landkreis Lörrach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rümmingen auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Lörrach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rümmingen Grundsteuer B
Schallbach 330 % 0 Prozentpunkte 270 %
Binzen 340 % +10 Prozentpunkte 300 %
Fischingen 340 % +10 Prozentpunkte 300 %
Utzenfeld 340 % +10 Prozentpunkte 300 %
Wembach 340 % +10 Prozentpunkte 280 %

Gewerbesteuer in Rümmingen an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 330 % ergibt das 11.030,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Rümmingen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Rümmingen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rümmingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rümmingen?

In Rümmingen gilt ein Hebesatz von 330 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.030,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rümmingen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 320 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Rümmingen hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Lörrach von 360 % liegt Rümmingen 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Rümmingen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Rümmingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.