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Baden-Württemberg Landkreis Lörrach Utzenfeld

Hebesätze Utzenfeld

Landkreis Lörrach · AGS 08336090 · 607 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Utzenfeld setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Lörrach liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Utzenfeld bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Utzenfeld im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 340 % setzen bundesweit 545 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.062-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Utzenfeld nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Utzenfeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Utzenfeld 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Lörrach 360 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 35 Gemeinden im Landkreis Lörrach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Utzenfeld auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Utzenfeld liegt

Gemeinden im Landkreis Lörrach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Utzenfeld Grundsteuer B
Binzen 340 % 0 Prozentpunkte 300 %
Fischingen 340 % 0 Prozentpunkte 300 %
Wembach 340 % 0 Prozentpunkte 280 %
Wittlingen 340 % 0 Prozentpunkte 300 %
Böllen 350 % +10 Prozentpunkte 300 %

Ein Rechenbeispiel für Utzenfeld

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 340 % ergibt das 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Utzenfeld legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Utzenfeld fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Utzenfeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Utzenfeld?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Utzenfeld?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 300 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Utzenfeld hoch?

Utzenfeld liegt 20 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Lörrach von 360 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Utzenfeld. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Utzenfeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.