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Hebesätze Rückersdorf
310 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Rückersdorf aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 387 %. Der Median Landkreis Elbe-Elster liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Rückersdorf hoch?
270 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 310 % fest. Damit liegt Rückersdorf im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 70 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 235-größte von 413 Gemeinden des Landes.
Rückersdorf im Zahlenvergleich
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Rückersdorf | 310 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Elbe-Elster | 320 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −70 Prozentpunkte |
Von 33 Gemeinden im Landkreis Elbe-Elster mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rückersdorf auf Platz 4, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Rückersdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Heideland | 310 % | 0 Prozentpunkte | 385 % |
| Hohenbucko | 310 % | 0 Prozentpunkte | 401 % |
| Lebusa | 310 % | 0 Prozentpunkte | 385 % |
| Massen-Niederlausitz | 310 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Mühlberg/Elbe | 310 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
Gewerbesteuer in Rückersdorf an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 310 %, also 10.361,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Zuständig für die Festsetzung ist Rückersdorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Rückersdorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Wie viel Gewerbesteuer in Rückersdorf tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 265.395 Euro | 195 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 29.964 Euro | 22 Euro |
| Grundsteuer B | 123.903 Euro | 91 Euro |
| Grundsteuer A | 10.368 Euro | 8 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 1.360 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Rückersdorf im Berichtsjahr 2024 195 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Rückersdorf liegt unter diesem Wert. Im Land Brandenburg liegt der Median bei 290 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rückersdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rückersdorf?
In Rückersdorf gilt ein Hebesatz von 310 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.361,75 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rückersdorf?
Rückersdorf setzt die Grundsteuer B auf 387 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Rückersdorf hoch?
Der Median Landkreis Elbe-Elster liegt bei 320 %. Rückersdorf liegt damit 10 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Rückersdorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.