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Bayern Landkreis Nürnberger Land Rückersdorf

Hebesätze Rückersdorf

Landkreis Nürnberger Land · AGS 09574154 · 4.811 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
270 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Rückersdorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Nürnberger Land liegt bei 330 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wo Rückersdorf im Vergleich steht

Der Wert von 350 % ordnet Rückersdorf im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 879 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 612-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Rückersdorf ausweisen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rückersdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rückersdorf 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nürnberger Land 330 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Nürnberger Land mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rückersdorf auf Platz 16, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Nürnberger Land mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rückersdorf Grundsteuer B
Henfenfeld 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Lauf a.d.Pegnitz 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Röthenbach a.d.Pegnitz 350 % 0 Prozentpunkte 360 %
Alfeld 360 % +10 Prozentpunkte 360 %
Engelthal 360 % +10 Prozentpunkte 360 %

Was der Hebesatz in Rückersdorf in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 350 % macht daraus 11.698,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Rückersdorf nachzulesen ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Rückersdorf nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Rückersdorf noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rückersdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rückersdorf?

Rückersdorf setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rückersdorf?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 450 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Rückersdorf hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 330 %. Rückersdorf liegt 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Rückersdorf per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Rückersdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.